Mandatsbedingungen

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwälte bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Gebühren werden, soweit das RVG nicht anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert) hat.

Sollten Sie meine Kanzlei für eine Beratung aufsuchen wollen, wird für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft  eine Beratungsgebühr fällig.
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Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden Sie gebeten Ihre Versicherungsschein-Nummer und den Namen der Versicherungsgesellschaft zum Erstgespräch mitzubringen.
Sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, sind Sie verpflichtet diesen vereinbarten Betrag an Ihren Anwalt zu bezahlen.
Daher werden Sie in solch einem Fall gebeten, den vereinbarten Betrag zum Erstgespräch in meine Kanzlei mitzubringen.